Patientenschützer:

Regelungen verhindern "harte Suizide" nicht

Vor der Bundestagsentscheidung über eine Regelung der Beihilfe zum Suizid befürwortet die Deutsche Stiftung Patientenschutz den Zeitpunkt der Beratung im Parlament. Daran hatte sich auch Kritik entzündet. Eine mögliche Verschiebung werde den Abgeordneten keine neuen Erkenntnisse bringen, erklärte Vorstand Eugen Brysch am Sonntag in Dortmund.

Die Abgeordneten müssten sich bewusst machen, dass mit Regelungen "harte Suizide" nicht verhindert würden. "Auch gehen die vorliegenden Entwürfe über die Sorgen Sterbenskranker hinaus. Vielmehr entfalten sie Wirkung auf lebenssatte, psychisch kranke oder depressive Menschen." Eine Ablehnung der Anträge sei die einzige Möglichkeit, ein ethisches Dilemma nicht zu vergrößern. "Eine Ablehnung bedeutet keinesfalls ein Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung." Aus Bryschs Sicht bleibt die Suizidprävention auf der Strecke.

Am Donnerstag will der Bundestag nach 90-minütiger Debatte erstmals in der Geschichte über eine Regelung der Beihilfe zum Suizid entscheiden. Dabei geht es darum, wer unter welchen Voraussetzungen ein tödliches Mittel erhalten darf. Zwei endgültige Gesetzentwürfe liegen erst seit kurzem vor. Ein liberaler Entwurf ist stärker darauf angelegt, Suizid unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen. Der andere stellt den Schutz vor Missbrauch in den Vordergrund. Es soll vor allem ausgeschlossen werden, dass Menschen sich zu einer Selbsttötung gedrängt fühlen.

Brysch forderte: "Zugleich sollte der Sterbehelfer selbst strafrechtlich in den Blick genommen werden. Schließlich erfordert sein Tun höchste Sachkunde, und er hat zweifelsfrei sicherzustellen, dass der Suizid selbstbestimmt gewünscht wird. Zudem hat jeder Suizidhelfer persönlich zu garantieren, dass die Entscheidung ohne Einfluss und Druck seitens Dritter zustande kommt." Ausgeschlossen werden müsse, "dass organisierte Suizidangebote gegen Gebühr erfolgen".

KNA